FAQ: Fragen & Antworten zu REKOGA Versicherungen
Tarif
Rechner
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Nachfolgend beantworten wir die häufig gestellten Fragen

JA, Sie bestimmen selbst, ob Sie für Ihre Reparaturkosten 50%, 75% oder 100% Erstattung erhalten.

Über den Tarifrechner können Sie die Gebrauchtwagengarantie MAXX für Automobile mit folgenden Eigenschaften beantragen:

  • Pkw, Pkw-Kombi, SUV, Geländewagen, Transporter (Kasten-, Pritschenwagen), Vans, Kleinbusse und Wohnmobile
  • Zulässiges Gesamtgewicht nicht größer als 4,0 Tonnen
  • Keine Nutzung in einem Transportfuhrpark oder zum Zwecke des Kurier- oder Zustelldienstes
  • Keine Nutzung als Taxi, Mietwagen, Selbstfahrer-Mietfahrzeug oder Fahrschulwagen
  • Keine Veränderung der zu versichernden Komponenten (z.B. Motortuning)
  • Keine erkennbaren Schäden an den zu versichernden Teilen

Für alle Fahrzeuge, welche die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, prüfen wir gern die Erstellung eines individuellen Angebotes zur Gebrauchtwagengarantie MAXX für Sie. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.

  • Den von Ihnen unterzeichneten Antrag und
  • Den von einer Kfz-Meisterwerkstatt Ihrer Wahl bestätigten Auto-Sicherheits-Check oder
  • den Nachweis über einen zeitnah (nicht älter als 6 Wochen vor Antragsstellung) durchgeführten Inspektions- bzw. Wartungsdienst gemäß den jeweiligen Herstellervorgaben für Ihr Fahrzeug oder
  • den Nachweis über eine ebenso zeitnah bestandene TÜV-Hauptuntersuchung für Ihr Fahrzeug.

Grundsätzlich beginnt der Versicherungsschutz sofort. Und zwar jeweils im Umfang des Leistungstarifes MAXX 50 mit der Erstattungsregelung von 50%.

Bei Auswahl des Leistungstarifes MAXX 75 greift die Erstattungsregelung von 75% nach 30 Tagen und einer Fahrtstrecke von mehr als 500 km seit Versicherungsbeginn.

Bei Auswahl des Leistungstarifes MAXX 100 greift die Erstattungsregelung von 100% nach 60 Tagen und einer Fahrtstrecke von mehr als 1.000 km seit Versicherungsbeginn.

  • Bei der Durchführung des Auto-Sicherheits-Checks wird der aktuelle Wartungszustand des Fahrzeuges dokumentiert. Falls ein Wartungsdienst fällig ist, muss dieser vor Vertragsabschluss durchgeführt werden.
  • Während der Vertragslaufzeit sind lediglich die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle und Wartungsvorschriften einzuhalten.
  • Die Wartungen können durch einen Kfz-Meisterbetrieb Ihrer Wahl durchgeführt werden. Hierbei ist es nicht erforderlich, die Wartungsarbeiten in einer Vertragswerkstatt des Fahrzeugherstellers durchführen zu lassen.
  • Die Gebrauchtwagengarantie beginnt mit dem im Antragsdokument benannten Zeitpunkt. Dieser kann tagaktuell oder zukünftig sein. Ein rückwirkender Vertragsbeginn ist nicht möglich.
  • Der Versicherungsschutz wird mit dem Eingang der vollständigen Antragsunterlagen bei uns und der Zahlung des fälligen Beitrages aktiviert.
  • Der Vertrag wird für eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr geschlossen. Er kann zum Ablauf der Mindestvertragsdauer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Danach kann der Vertrag jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonats ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
  • Die ausführlichen Details hierzu finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen für die Gebrauchtwagengarantie MAXX (ABRK).

NEIN. Der beim Abschluss der Gebrauchtwagengarantie vereinbarte Beitrag bleibt über die gesamte Vertragsdauer konstant. Unabhängig vom Fahrzeugalter, von der Fahrzeuglaufleistung oder von einem Schadenfall.

Eine der häufig gestellten Fragen können wir mit NEIN beantworten. Der beim Abschluss der Gebrauchtwagengarantie vereinbarte Beitrag bleibt über die gesamte Vertragsdauer konstant. Unabhängig vom Fahrzeugalter, von der Fahrzeuglaufleistung oder von einem Schadenfall.

Keine Sorge, hierbei handelt es sich nicht um eine Liste, die gerade Ihr benötigtes Reparaturteil ausschließt! Nachfolgend können wir diese Frage einfach beantworten: Die technische Entwicklung, auch angetrieben durch die Elektromobilität, schreitet immer schneller vor. Deshalb halten wir es für nicht zeitgemäß, eine Liste der versicherten Teile zu erstellen und regelmäßig anzupassen.

Daher sind bei der Gebrauchtwagengarantie MAXX alle mechanischen, hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Teile die zum Betreiben des Fahrzeuges erforderlich sind, versichert und wir nennen Ihnen nur die Teile bzw. Baugruppen, die nicht unter den Leistungsumfang fallen.

Die REKOGA Reparatur-Versicherung macht Ihre Auto-Reparaturkosten kalkulierbar. Die REKOGA AG mit der automobilen Kompetenz und die EUROPA Versicherung AG sind Ihre Garanten für Sicherheit unf Zuverlässigkeit. Mit dem Tarifrechner der REKOGA AG können Privatpersonen sofort oder per Anbot Ihre Versicherung abschließen. Der Abschluss der Reifenversicherung ist nur innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf fabrikneuer Reifen bei einem gewerblichen Reifenhändler möglich.